Neue Handyregeln

Da das Land NRW alle Schulen aufgefordert hat, verbindliche Regeln für den Umgang mit Mobiltelefonen zu erarbeiten, haben wir unsere Regeln nochmal in Abstimmung mit der SchülerInnenvertretung und der Elternpflegschaft neu formuliert und geschärft. Es gilt: Handys dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden und bleiben nicht sicht- oder hörbar in der Tasche. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit einer Lehrperson insbesondere für Unterrichtszwecke benutzt werden. Verstößt ein Schüler/ eine Schülerin gegen diese Regeln, wird das Mobiltelefon eingesammelt und nach Unterrichtsschluss ausschließlich an die Eltern herausgegeben. Bei Nichtabholung erhalten SchülerInnen das Handy erst am nächsten Tag wieder.

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